Fremdsperre
Die Möglichkeit der Fremdsperre ist ein wichtiges Element des aktiven Spielerschutzes
Spieler, die ein problematisches oder sogar pathologisches Spielverhalten zeigen, können dadurch Probleme insbesondere für sich selber verursachen. Allerdings leiden nicht nur die Spieler selber, sondern oftmals auch die Personen im direkten Umfeld, wie z.B. Ehe- oder Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Freunde oder die Arbeitskollegen unter den Folgen des unkontrollierten Spielverhaltens. Mit der Fremdsperre haben somit Angehörige und Dritte die Möglichkeit, den betroffenen Spieler von der Teilnahme am staatlich konzessionierten Glücksspiel auszuschließen.
Liegen aufgrund der Wahrnehmung der Präventionsbeauftragten tatsächliche Anhaltspunkte für ein unkontrolliertes Spielverhalten vor und haben auch Gespräche und Vereinbarungen keine Veränderung bewirkt, so besteht für die Mitarbeitenden der Spielbank Bad Homburg die Möglichkeit, den Gast zu sperren. Darüber hinaus können Hinweise von Angehörigen oder Dritten, die belegen, dass die Teilnahme am Glücksspiel für die zu sperrende Person zu einer Gefahr geworden ist, ebenfalls zu einer Sperre führen. Zu nennen sind hier insbesondere der Grad der Überschuldung, das nicht Nachkommen finanzieller Verpflichtungen oder auch Spieleinsätze, die in keinem Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten stehen.
Antragsformulare erhalten Sie bei uns an der Rezeption. Die Mitarbeitenden der Spielbank Bad Homburg unterstützen Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags. Außerdem stehen wir Ihnen für weitere Fragen rund um das Thema Spielersperre zur Verfügung. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können ist es notwendig, Ihre Personalien festzustellen. Den Antrag können Sie dann an der Rezeption der Spielbank Bad Homburg abgeben.
Bei Aussprache einer Fremdsperre gilt eine Mindestsperrdauer von einem Jahr und danach bleibt die Sperre solange bestehen bis ein Antrag auf Aufhebung der Sperre beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt wird. Während der Sperrzeit ist die betroffene Person vom staatlich konzessionierten Glücksspiel in Deutschland ausgeschlossen.
Zunächst wird ein eingehender Antrag auf Fremdsperre auf Vollständigkeit überprüft. Die Person, die gesperrt werden soll, erhält im Anschluss ein Anhörungsanschreiben. In diesem Schreiben werden die Gründe aufgeführt, die zu einer Spielersperre führen können. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen hat die zu sperrende Person die Möglichkeit, die angegebenen Gründe anhand von Nachweisen zu widerlegen. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Spielersperre eingetragen. Während der Dauer eines Fremdsperrverfahrens verfügt die Spielbank Bad Homburg eine vorläufige Haussperre.
Wird ein Antrag auf Aufhebung einer Fremdsperre gestellt, so informiert das Regierungspräsidium Darmstadt den Veranstalter, der die Eintragung der Fremdsperre vorgenommen hat, dass ein solcher Antrag eingegangen ist. Ebenfalls werden auch Dritte (z.B. Verwandte, Angehörige), die die Eintragung einer Fremdsperre für einen Spieler veranlasst haben, vom Regierungspräsidium Darmstadt über den Antrag auf Aufhebung der Spielersperre unterrichtet. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, einen erneuten Sperrantrag zu stellen, falls es dafür hinreichende Gründe gibt. Außerdem wird auch dem Antragsteller eine erfolgreiche Entsperrung mitgeteilt.