Haben Sie das Gefühl, zu häufig zu spielen? Haben Sie aufgrund Ihres Spielverhaltens finanzielle oder familiäre Probleme? Nimmt das Glücksspiel zu viel Platz in Ihrem Leben ein? Dann ist die Entscheidung für eine Selbstsperre ein erster Schritt, sich vor den negativen Folgen unkontrollierten Spielens zu schützen.
Jeder Gast hat die Möglichkeit, sich sperren zu lassen.
Die Selbstsperre schützt aktiv vor den negativen Folgen unkontrollierten Glücksspiels. Dies können zu hohe Spieleinsätze sein, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen, oder familiäre Probleme, die durch das Spielen entstehen. Aber auch das Gefühl, immer mehr Zeit oder Geld für die Teilnahme am Glücksspiel aufzuwenden, oder die Angst, das eigene Spielverhalten nicht mehr kontrollieren zu können, sind Risiken des Glücksspiels.
Gesperrte Spielende dürfen bundesweit nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, dies beinhaltet auch sämtliche Online-Angebote. Die Sperre wird durch die betroffene Person selbst ausgelöst.
Eine Spielsperre ist grundsätzlich unbefristet; sie kann aber befristet werden und frühestens nach Ablauf einer Mindestdauer von 3 Monaten auf Antrag wieder aufgehoben werden.
Antragsformulare erhalten Sie an unseren Rezeptionen im Klassischen Spiel und Automatenspiel, sowie auf unserer Homepage als Download. Ebenfalls liegen in unseren Spielsälen Informations-Broschüren zur Selbstsperre aus. Darin finden Sie eine Erklärung zur Selbstsperre.
Nein. Ihre Entscheidung für eine Selbstsperre treffen Sie allein, ohne jegliche Einflussnahme durch die Spielbank. Um den Sperrvorgang so diskret wie möglich zu gestalten, ist es nicht notwendig, den Antrag bei uns im Haus auszufüllen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Antrag auf Selbstsperre die persönliche Anwesenheit des Spielenden voraussetzt, da der Spielende seine Identität eindeutig nachweisen muss. Uns ist bewusst, dass gerade dies einige Menschen in eine sehr unangenehme Situation bringen kann. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihren Antrag auch per Post zu schicken. In diesem Fall ist es aber notwendig, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beizufügen. Dies soll verhindern, dass eine andere Person in Ihrem Namen einen Antrag auf Selbstsperre einreicht. Es kann sein, dass wir bei Unklarheiten nachfragen werden.
Ja. Sie erhalten ein Schreiben, indem wir Ihnen den Eintrag Ihrer Sperre bestätigen. Sie haben auch die Möglichkeit, dieses Schreiben persönlich innerhalb der folgenden zwei Wochen nach dem Einreichen Ihres Antrages bei uns persönlich abzuholen.
Nein. Um eine Sperre wieder aufzuheben, ist es notwendig, einen Antrag auf Aufhebung der Sperre zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt.
Der § 23 des Glücksspielstaatsvertrags sieht vor, dass folgende Daten gespeichert werden dürfen:
1. Familienname, Vornamen, Geburtsnamen
2. Aliasnamen
3. Geburtsdatum
4. Geburtsort
5. Anschrift
6. Lichtbilder
7. Grund der Sperre
8. Dauer der Sperre
9. und die meldende Stelle
Damit wird sichergestellt, dass gesperrte Spieler nicht mehr an staatlich konzessionierten Glücksspielen teilnehmen können.