Die Selbstsperre — Spielbank Bad Homburg Zum Inhalt springen

Zutritt ab 18 Jahren | Bitte Personalausweis mitbringen | Spielerschutz – Damit Glücksspiel nicht zur Sucht wird: Beratung online oder unter 0800/1372700

Die Selbstsperre

Die Selbstsperre oder auch Spielsperre ist eine zentrale Maßnahme des
Spielerschutzes.

Haben Sie das Gefühl, zu häufig zu spielen? Haben Sie aufgrund Ihres Spielverhaltens finanzielle oder familiäre Probleme? Nimmt das Glücksspiel zu viel Platz in Ihrem Leben ein? Dann ist die Entscheidung für eine Selbstsperre ein erster Schritt, sich vor den negativen Folgen unkontrollierten Spielens zu schützen.

Wer kann sich für das Spiel in Spielbanken sperren lassen?

Jeder Gast hat die Möglichkeit, sich sperren zu lassen.

Warum kann man sich selbst sperren lassen?

Die Selbstsperre schützt aktiv vor den negativen Folgen unkontrollierten Glücksspiels. Dies können zu hohe Spieleinsätze sein, die zu finanziellen Schwierigkeiten führen, oder familiäre Probleme, die durch das Spielen entstehen. Aber auch das Gefühl, immer mehr Zeit oder Geld für die Teilnahme am Glücksspiel aufzuwenden, oder die Angst, das eigene Spielverhalten nicht mehr kontrollieren zu können, sind Risiken des Glücksspiels.

Was bedeutet eine Selbstsperre?

Gesperrte Spielende dürfen bundesweit nicht mehr an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, dies beinhaltet auch sämtliche Online-Angebote. Die Sperre wird durch die betroffene Person selbst ausgelöst.

Wie lange dauert eine Spielsperre?

Eine Spielsperre ist grundsätzlich unbefristet; sie kann aber befristet werden und frühestens nach Ablauf einer Mindestdauer von 3 Monaten auf Antrag wieder aufgehoben werden.

Wo erhalte ich einen Antrag auf Selbstsperre?

Antragsformulare erhalten Sie an unseren Rezeptionen im Klassischen Spiel und Automatenspiel, sowie auf unserer Homepage als Download. Ebenfalls liegen in unseren Spielsälen Informations-Broschüren zur Selbstsperre aus. Darin finden Sie eine Erklärung zur Selbstsperre.

Muss ich den Antrag an der Rezeption ausfüllen?

Nein. Ihre Entscheidung für eine Selbstsperre treffen Sie allein, ohne jegliche Einflussnahme durch die Spielbank. Um den Sperrvorgang so diskret wie möglich zu gestalten, ist es nicht notwendig, den Antrag bei uns im Haus auszufüllen.

Muss ich den Antrag persönlich abgeben?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Antrag auf Selbstsperre die persönliche Anwesenheit des Spielenden voraussetzt, da der Spielende seine Identität eindeutig nachweisen muss. Uns ist bewusst, dass gerade dies einige Menschen in eine sehr unangenehme Situation bringen kann. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihren Antrag auch per Post zu schicken. In diesem Fall ist es aber notwendig, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments beizufügen. Dies soll verhindern, dass eine andere Person in Ihrem Namen einen Antrag auf Selbstsperre einreicht. Es kann sein, dass wir bei Unklarheiten nachfragen werden.

Bekomme ich einen schriftlichen Bescheid über die Aktivierung meiner Sperre?

Ja. Sie erhalten ein Schreiben, indem wir Ihnen den Eintrag Ihrer Sperre bestätigen. Sie haben auch die Möglichkeit, dieses Schreiben persönlich innerhalb der folgenden zwei Wochen nach dem Einreichen Ihres Antrages bei uns persönlich abzuholen.

Erlischt die Sperre automatisch?

Nein. Um eine Sperre wieder aufzuheben, ist es notwendig, einen Antrag auf Aufhebung der Sperre zu stellen. Diesen richten Sie bitte an das Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt.

Welche meiner persönlichen Daten werden gespeichert?

Der § 23 des Glücksspielstaatsvertrags sieht vor, dass folgende Daten gespeichert werden dürfen:
 
1. Familienname, Vornamen, Geburtsnamen
2. Aliasnamen
3. Geburtsdatum
4. Geburtsort
5. Anschrift
6. Lichtbilder
7. Grund der Sperre
8. Dauer der Sperre
9. und die meldende Stelle

Warum werden meine Daten gespeichert?

Damit wird sichergestellt, dass gesperrte Spieler nicht mehr an staatlich konzessionierten Glücksspielen teilnehmen können.