Frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer, die mindestens drei Monate beträgt, können Sie einen Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre stellen. Es gilt das Datum des Eintrags der Sperre. Dieses Datum finden Sie auf unserem Anschreiben, in dem wir Ihnen die Sperre bestätigt haben. Den Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre können Sie frühestens nach Ablauf der individuell festgelegten Spieldauer stellen. Die Mindestdauer einer unbefristeten Selbstsperre beträgt ein Jahr. Bei befristeten Selbstsperren beträgt diese mindestens 3 Monate. Fremdsperren haben immer die Mindestdauer von einem Jahr.
Dieser Vorgang wird ausschließlich beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet – hier erhalten Sie bei Fragen auch weitere Informationen. Sie können bei einem Wunsch nach Sperraufhebung den Antrag auch über die Spielbank Bad Homburg stellen, wir leiten diesen dann nach Ablauf der Sperre weiter. Schicken Sie dazu den ausgefüllten Antrag mit einer Kopie Ihres Ausweises an uns oder geben Sie den Antrag bei uns persönlich ab. Zum Ablauf der Sperre werden Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt benachrichtigt, dass die Sperre nach sieben Tagen gelöscht wird - die sperrauslösende Stelle wird nicht informiert.