Frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer, die mindestens drei Monate beträgt, können Sie einen Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre stellen. Es gilt das Datum des Eintrags der Sperre. Dieses Datum finden Sie auf unserem Anschreiben, in dem wir Ihnen die Sperre bestätigt haben. Den Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre können Sie frühestens nach Ablauf der Mindestsperrdauer stellen. Die Mindestdauer einer unbefristeten Selbstsperre beträgt ein Jahr. Bei befristeten Selbstsperren beträgt diese mindestens 3 Monate. Fremdsperren haben immer die Mindestdauer von einem Jahr.
Dieser Vorgang wird ausschließlich beim Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet. Der Wunsch der Sperraufhebung kann über die Spielbank Bad Homburg an das RP Darmstadt weitergeleitet werden. Der Gast erhält von dort eine entsprechende Nachricht, nach sieben Tagen wird die Sperre gelöscht, ohne Information an die sperrauslösende Stelle.